Als ich vor etwa fünf Jahren fotografisch unterwegs war, verging kaum ein Wochenende, an dem nicht irgendwo ein Fotowalk stattfand. Ob in meiner unmittelbaren Umgebung oder in anderen Regionen der Republik – ständig wurde etwas organisiert. Von kleinen, regionalen Treffen bis hin zu großen Walks mit bis zu hundert Teilnehmern war alles dabei.
Heute gibt es diese Veranstaltungen leider kaum noch. Woran liegt das?
Hat sich die Gemeinschaft der Fotografierenden so stark verkleinert, dass heute nur noch Menschen mit ihren Smartphones unterwegs sind – ohne echtes Interesse daran, sich mit anderen persönlich auszutauschen?
Findet der Austausch inzwischen nur noch in Form von Likes auf Plattformen wie Instagram und Facebook statt?
In der Vergangenheit gab es gute und weniger gute Fotowalks. Vielleicht lag es an der Wahl der Location, die nicht jedem zusagte, vielleicht am Wetter, an den Teilnehmern – oder einfach am eigenen Mindset. Aber eines war immer gleich: Menschen trafen sich, tauschten sich aus, gaben sich Tipps. All das scheint heute kaum noch stattzufinden.
Die neuen Medien scheinen uns im Griff zuhaben und statt sich mit Menschen zu unterhalten, schauen wir uns lieber Youtube-Videos an und "verstecken" uns in den eigenen Räumen. Viele trauen sich auch nicht, mit anderen Menschen zu kommunizieren, aber das ist eben der große Vorteil an diesen Walks. Die teilnehmenden Modelle wollen fotografiert werden und die fotografierenden Menschen wollen Bilder machen. Also eine tolle Voraussetzung um am Ende tolle Ergebnisse zu bekommen. Was also hält Dich davon ab mal wieder einen Tag unter Menschen zu verbringen, die das selbe Interesse haben.
Wenn Du magst, komm zu unseren Fotowalk am 26.04.2025 zu den Helfensteinen in Nordhessen. Ich freue mich, Dich kennen zu lernen. Mehr infos findest Du hier: Helfensteine, 26.04.2025
Das SWAN Magazine ist kein gewöhnliches Fotomagazin. Es verzichtet vollständig auf Kameratechnik und Werbung. Dafür setzt es den Fokus klar auf Peoplefotografie in Schwarzweiss.
In jeder Ausgabe werden atemberaubende Fotomotive und bewegende Interviews gezeigt. Eine Lektüre, die zum Nachdenken anregt und neue (Business-) Impulse für Künstler und Fotokunstinteressierte liefert.
In jeder Ausgabe werden fünf unterschiedliche Künstler vorgestellt, mit denen wir ein ganz besonderes Interview führen. Zusammen mit einzigartigen Fotokunstwerken im Plus-Size-Format ergibt sich ein Kunstmagazin, das fasziniert und inspiriert.
Jedes Quartal auf’s Neue. Mit handverlesenen Künstlern und einzigartigen Stories. Getreu dem Credo: „Let the artist tell his story“. Nur online erhältlich.
Der Verein führt den Namen Clack. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.”.
Der Verein hat seinen Sitz in Kassel
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
Der Verein mit Sitz in Kassel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur gemäß §52 (Satz 5) AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen wie beispielsweise Fotowalks, Ausstellungen, Workshops und Vereinstreffen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder
b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.
Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Über Art und Form des Einzugs der Mitgliedsbeiträge entscheidet der Vorstand.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und mindestens zwei, maximal vier Beisitzern.
Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand und vertreten den Verein jeweils allein.
§ 9 Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d) die Aufnahme neuer Mitglieder.
§ 10 Bestellung des Vorstands
Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist eine Mitgliederversammlung zur Nachwahl einzuberufen.
§ 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands
Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen können auch auf elektronischem Wege einberufen und durchgeführt werden. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.
§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
a) Änderungen der Satzung,
b) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
c) die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
d) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
e) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
f) die Auflösung des Vereins.
§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
Auf Beschluss des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung ausschließlich oder partiell über Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt werden.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen der Mitgliedsbeiträge oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben.
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, die Nachwahl eines Mitglieds des Vorstands oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählende Versammlungsleiter geleitet.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
Zur Änderung der Satzung des Vereinszwecks und der Auflösung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen.
Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§ 15 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für Förderung von Kunst und Kultur.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung der anwesenden Gründungsmitgliedern beschlossen.
Meine Begeisterung fürs Fotografieren begann mit 14 Jahren (1982 – für die Rechner) und hält bis heute, viele Jahre später, an. Mein Schwerpunkt liegt seit einigen Jahren bei der Peoplefotografie.
Nach den langen Wintermonaten im eigenen Studio, mit klassischen und kreativen Lichtsetzungen, treibt es mich zu jedem Frühjahr immer wieder mit Freude nach draußen.
Ich vernetze mich gerne mit anderen Fotografinnen und Fotografen und freue mich über jede Zusammenarbeit, denn beim Blick über die Schulter des Anderen, lerne ich immer noch dazu.
Auf der Suche nach neuen Projekten, Ideen, Location und Modellen kam der Gedanke einen Verein mit befreundeten Fotografen zu gründen, um die nächsten Projekte auf mehrere Beine mit vielfältigen Kompetenzen neben dem Fotografieren, verteilen zu können.
Der nächste Fotowalk, der im Herbst 2025 stattfinden wird, ist bereits in Planung.
Ansprechpartner: Frank Gerhold (Vorsitzender) Tel. 0179 6841759 Mail: info[at]clack-fotoevents.de
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